Luzern will neue Regelung für Justizvollzug
Aktuelles Gesetz aus dem Jahre 1957
Der Kanton Luzern will den Justizvollzug neu regeln. Die Luzerner Regierung hat eine entsprechende Vernehmlassung gestartet. Sie will dabei unter anderem die Zuständigkeit für Massnahmen beim Hungerstreik eines Häftlings klar festlegen. Das aktuell gültige Gesetz stammt aus dem Jahre 1957. Das revidierte Gesetz soll dann 2015 in Kraft treten. Vor zwei Tagen hatte sich im Kanton Zug ein Häftling zu Tode gehungert.