ZentralschweizLuzernHooligan-Konkordat gilt auch in Luzern

Hooligan-Konkordat gilt auch in Luzern

Neue Regeln beim FCL ab der Rückrunde
Publiziert am Fr 10. Jan. 2014 16:12 Uhr

Das geänderte Hooligan-Konkordat ist rechtlich in Ordnung. Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden dagegen grösstenteils abgewiesen.

Der Kanton Luzern setzt die neuen Regeln des Hooligan-Konkordates deshalb ab der Rückrunde um. Luzern orientiert sich dabei an den Kantonen, wo das Konkordat bereits umgesetzt ist. Für die Matchbesucher des FCL bedeutet dies, dass sie sich abtasten lassen müssen. Ganzkörperkontrollen können bei einem Verdacht durchgeführt werden. Zudem können die Rayonverbote ausgeweitet werden.

Nicht alle Möglichkeiten werden ausgeschöpft

Auf die Ausweiskontrolle und die Fanzug-Pflicht wird in Luzern im Moment noch verzichtet. Und ob wirklich alle neuen Regeln in jedem Spiel angewandt werden ist noch nicht klar. Der Kanton wird nun mit dem FC Luzern eine Rahmenbewilligung ausarbeiten.

8. März 2020 - 18:09

Holigan-Konkordat gilt auch in Luzern

Raphael Reichen