ZentralschweizLuzernAbstimmung über Steuererhöhung wird nicht wiederholt

Abstimmung über Steuererhöhung wird nicht wiederholt

Bundesgericht weisst Stimmrechts-Beschwerde ab
Publiziert am Do 10. Apr. 2014 05:42 Uhr
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- Abstimmung über Steuererhöhung wird nicht wiederholt

Die Abstimmung über die Steuerfuss-Erhöhung in der Stadt Luzern muss nicht wiederholt werden. Das Bundesgericht hat eine Stimmrechts-Beschwerde gegen die Abstimmung zum Voranschlag 2013 abgelehnt. Die städtischen Stimmberechtigten hatten im Dezember 2012 eine Steuerfuss-Erhöhung um eine Zehntel-Einheit auf 1,85 Einheiten gutgeheissen.

In der Stimmrechts-Beschwerde wurde bemängelt, dass die Stadt im Vorfeld der Abstimmung einseitig informiert habe. Das Bundesgericht kommt aber zum Schluss, dass in der Abstimmungs-Broschüre auch die Gegner genügen Platz bekommen hätten.

Allerdings gab das Bundesgericht auch den Beschwerde-Führern teilweise recht. Gezielte Schreiben an bestimmte Pesonengruppen seien unzulässig gewesesn. In diesen Briefen hatte die Regierung vor den Folgen gewarnt, sollte die Steuerfuss-Erhöhung abgelehnt werden.

Die Steuerfuss-Erhöhung war mit rund 64 Prozent Ja-Stimmen klar angenommen worden.