ZentralschweizLuzernLuzern regelt den Einsatz von Sozialinspektoren

Luzern regelt den Einsatz von Sozialinspektoren

Neues Gesetz sieht genauere Abklärungen von Hilfsbedürftigen vor
Publiziert am Di 28. Okt. 2014 05:13 Uhr

Der Kanton Luzern will mit einem neuen Gesetz den Einsatz von Sozialinspektoren genau regeln. Verdächtige Personen können ohne ihr Wissen überwacht werden. Es sei jedoch nicht so, dass hinter jedem Sozialhilfe-Empfänger ein Betrüger vermutet wird, sagte Sozialdirektor Guido Graf auf Anfrage. Der Prozentsatz jener Hilfsbedürftigen, welche bewusst betrügen, sei relativ gering. Es gebe jedoch in verschiedenen Gemeinden bereits Sozialinspektoren, und deshalb soll dies nun in einem kantonalen Gesetz geregelt werden.

Es gibt relativ wenige Betrüger

Generell wird jedoch jede Person genau unter die Lupe genommen. In Einzelfällen ist es mit dem neuen Gesetz sogar möglich, dass Hilfsbedürftige eine Vollmacht erteilen, damit beispielsweise Arbeitgeber, Ärzte oder Versicherungen Auskünfte erteilen, welche aufzeigen, ob überhaupt Anspruch auf Sozialhilfe besteht.

Betreuung von Asylbewerbern ausschreiben

Weiter sieht das neue Sozialhilfe-Gesetz vor, dass der Kanton den Auftrag für die Betreuung von Asylbewerbern an Dritte übertragen kann. Bisher wurde diese Aufgabe nur an Hilfswerke delegiert, aktuell an die Caritas. Es gehe laut Graf um ein Volumen von rund 45 Millionen Franken. Und deshalb sei es zu begrüssen, gewisse Arbeiten wieder einmal auszuschreiben und zu vergleichen. Der Sozialdirektor betonte jedoch, dass dies kein Misstrauensvotum an die Adresse der Caritas sei, welche ihre Arbeit im Asylbereich einwandfrei erledige.

Gesetzesänderungen sind auch Teil des Sparpakets

Allerdings will der Kanton hier trotzdem sparen. Jährlich soll bei der Betreuung von Asylbewerbern rund eine Million Franken weniger ausgegeben werden. Diese Minderausgaben sind auch im Sparpaket 2015 - 2017 enthalten.

8. März 2020 - 16:53

Geplante Änderungen im Sozialhilfe-Gesetz

Urs Schlatter