ZentralschweizLuzernBis wann soll der Übertritt ans Kurzzeit-Gymnasium möglich sein?

Bis wann soll der Übertritt ans Kurzzeit-Gymnasium möglich sein?

Luzerner Kantonsparlament sagt: weiterhin auch nach der 3. Oberstufe
Publiziert am Di 4. Nov. 2014 12:12 Uhr
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- Bis wann soll der Übertritt ans Kurzzeit-Gymnasium möglich sein?

Luzerner Schüler sollen weiterhin auch nach der 3. Sekundarklasse ins Kurzzeit-Gymnasium übertreten können. Die Regierung wollte den Übertritt nur noch nach der 2. Sekundar-Klasse ermöglichen und so pro Jahr einige Hunderttausend Franken einsparen. Das Parlament erteilte den Plänen der Regierung jedoch eine Abfuhr. Gerade in der Pubertät bräuchten die Schüler Zeit, um sich über ihre Zukunft Gedanken zu machen, so eine Mehrheit.

Bis am Abend debattiert das Parlament im Rahmen einer Sondersession über das 200-Millionen-Sparpaket.

8. März 2020 - 16:51

Demonstration gegen geplantes Sparpaket des Kantons Luzern

Urs Schlatter