Luzern regelt Einsatz von Sozialhilfeinspektoren
Im Kanton Luzern ist künftig der Einsatz von Sozialhilfe-Inspektoren gesetzlich genau geregelt. Das Kantonsparlament hat dem neuen Sozialhilfe-Gesetz klar zugestimmt.
Dass der Inspektor sogar prüft, welchen „übrigen Tätigkeiten“ ein Sozialhilfebezüger in seiner Freizeit nachkommt, konnten nicht alle Parlamentarier verstehen. So sprach sich Michèle Bucher von den Grünen gegen diese Überwachung der Freizeit aus. Die Betroffenen dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden.
Das Sozialhilfegesetz bringt auch Neuerungen im Asylbereich. Gemeinden, welche nicht die vorgeschriebene Anzahl Asylbewerber aufnehmen, können per Gesuch eine Ersatzabgabe bezahlen. Diese liegt bei 50 bis 150 Franken pro Tag und Asylbewerber.