ZentralschweizLuzernBeschwerde gegen Luzerner Polizeigesetz geplant

Beschwerde gegen Luzerner Polizeigesetz geplant

Juristenverein will bei Bundesgericht Beschwerde einlegen
Publiziert am Mi 24. Juni 2015 07:46 Uhr
© Samuel Konrad, Radio 3fach
- Beschwerde gegen Luzerner Polizeigesetz geplant

Im Kanton Luzern können mit dem neuen Polizeigesetz, welches am vergangenen Montag vom Kantonsparlament verabschiedet wurde, bei unfriedlichen Kundgebungen Kosten von bis zu 30'000 Franken auf einzelne Randalierer abgewälzt werden. Dagegen will nun der Verein Demokratische Juristen beim Bundesgericht Beschwerde einlegen. Die neuen Bestimmungen würden in mehrfacher Hinsicht die Verfassung verletzen, teilten der Verein Demokratischen Juristinnen und Juristen Luzern mit.

"Versammlungsfreiheit wird massiv eingeschränkt"

Der Verein hält unter anderem die Kostenüberwälzung für unverhältnismässig. Bürger könnten so von der Teilnahme an Demonstrationen abgeschreckt werden. Die Versammlungsfreiheit werde empfindlich beschnitten, heisst es in der Mitteilung. Schliesslich würden bei klassischen Straftaten wie beispielsweise Verkehrsdelikten die Polizeikosten auch nicht weiterverrechnet.

Die Luzerner Regierung wollte im Gesetz eigentlich nur einen Maximal-Betrag von 4‘000 Franken festschreiben. Doch das Parlament legte sich auf 30‘000 Franken fest, obwohl die Regierung darauf hinwies, dass dieser Beitrag bei einer Beurteilung durch ein Gericht kaum Stand halten wird.