ZentralschweizLuzernZentralschweiz: Feuerverbot im Wald bleibt mehrheitlich bestehen

Zentralschweiz: Feuerverbot im Wald bleibt mehrheitlich bestehen

Nur im Kanton Zug gilt das Feuerverbot im Wald nicht mehr
Publiziert am Mo 10. Aug. 2015 15:49 Uhr
© Symbolbild Brand
- Zentralschweiz: Feuerverbot im Wald bleibt mehrheitlich bestehen

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe in der Zentralschweiz bleibt mehrheitlich bestehen. Dies hätten die Kantone Luzern, Schwyz, Uri, Ob- und Nidwalden gemeinsam entschieden, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Luzern. So hätten die Niederschläge vom Wochenende die Waldbrandgefahr kaum entschärft. Der Kanton Zug hatte das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vergangene Woche aufgehoben.

Die Waldbrandgefahr in den Zentralschweizer Kantonen ist nach wie vor gross. Die Niederschläge vom Wochenende vermochten die Situation kaum zu verbessern. Aufgrund der hohen Temperaturen ist auch die Verdunstungsrate sehr hoch. In Wäldern mit dichtem Kronendach ist zudem kaum Wasser auf den Boden gelangt. Für die nächsten Tage werden keine grösseren Niederschlagsmengen prognostiziert. Für eine Entschärfung bedarf es jedoch einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen.

  • Im Wald und in Waldesnähe bleibt es verboten, Feuer zu entfachen, zu grillieren und Streichhölzer oder Raucherwaren fortzuwerfen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, in Feuerschalen oder mit Einweggrills.
  • Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
  • Für das Entfachen von Feuern sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss ein Abstand von 200 Metern zum Wald eingehalten werden. Die auf Feuerwerkskörpern aufgedruckten Sicherheitsabstände sind noch zu vergrössern.
  • Die Bevölkerung ist allgemein aufgerufen, mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) sorgfältig umzugehen und insbesondere Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen.
  • Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen (mit Gas- oder Holzkohlegrills sowie in festen Cheminées).