ZentralschweizLuzernGefahr durch vereiste Autoscheiben

Gefahr durch vereiste Autoscheiben

Polizei verzeigt zahlreiche Fahrzeuglenker
Publiziert am Mo 18. Jan. 2016 18:14 Uhr

Bei vereisten Autoscheiben kennt die Polizei kein Pardon. Wer trotz vereisten Scheiben und eingeschränkter Sicht rumfährt, riskiert eine Anzeige.

Bei einer Verkehrskontrolle hat die Luzerner Polizei am Morgen acht Autofahrer an die Staatsanwaltschaft verzeigt. Alle Fahrzeuglenker seien mit vereisten Scheiben unterwegs gewesen, berichtete die Luzerner Polizei. Teilweise sei nur ein kleines «Guckloch» an der Frontscheibe enteist gewesen. Die Sicht sei somit stark eingeschränkt gewesen. Die betreffenden Autofahrer müssen nun mit einer Busse rechnen.

Auch im Kanton Schwyz wurden in den vergangenen Tagen über ein Dutzend sogenannte «Gucklochfahrer» angehalten. Dies weil sie mit beschlagenen oder vereisten Autoscheiben oder mit grossen Mengen Schnee auf dem Fahrzeugdach unterwegs waren.

Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass Front- und Seitenscheiben vor der Benutzung des Fahrzeuges eisfrei gemacht werden müssen. Wer mit vereisten Scheiben losfährt, gefährde nicht nur sich selber, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Schnee und Eis auf dem Fahrzeugdach können die Sicht von nachfolgenden Fahrzeugen behindern, diese beschädigen oder deren Lenker erschrecken und so zu gefährlichen Situationen oder Unfällen führen. Nebst der Unfallgefahr riskieren so genannte Gucklochfahrer eine Anzeige mit Bussenfolge sowie einen Führerausweisentzug.