ZentralschweizLuzernLuzern: Leinenpflicht für Hunde im Wald

Luzern: Leinenpflicht für Hunde im Wald

Jungtiere sollen geschützt werden
Publiziert am Di 29. März 2016 11:23 Uhr

Hunde im Kanton Luzern müssen ab dem ersten April im Wald an die Leine genommen werden. Die Leinenpflicht gilt bis Ende Juli.

Mit der Leinenpflicht sollen junge Wildtiere und brütende Vögel geschützt werden, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung. Die Leinenpflicht von Frühling bis Sommer stehe zwar seit 2014 in der Jagdverordnung. Jäger und Förster hätten aber zurückgemeldet, dass sich nicht alle Hundebesitzer an die Leinenpflicht halten. Es brauche deshalb weiterhin Aufklärungsarbeit.

Tiere, die mit der Leinenpflicht geschützt werden, sind zum Beispiel die Vogelarten Waldschnepfe und Haselhuhn, bei den Säugetieren sind es Feldhasen, Füchse und Dachse.