ZentralschweizLuzernTodespfleger wird nicht vorzeitig entlassen

Todespfleger wird nicht vorzeitig entlassen

Behörden lehnten entsprechendes Gesuch ab
Publiziert am Di 24. Mai 2016 18:06 Uhr
© Johannes Gilger (Flickr)
- Todespfleger wird nicht vorzeitig entlassen

Der Luzerner Todespfleger soll nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Wie Radio SRF berichtet, haben die Luzerner Behörden ein Gesuch für eine bedingte Entlassung abgelehnt.

Der sogenannte «Todespfleger tötete in den Kantonen Luzern, Obwalden und Schwyz 22 Patienten. Er beging die Taten in den Jahren 1995 bis 2001. Der Täter erzählte damals vor Gericht, dass er «aus Mitleid» getötet habe. Er wurde im Jahr 2006 zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach 15 Jahren im Gefängnis konnte der Verurteilte ein Gesuch auf eine bedingte Haftentlassung stellen. Dieses wurde nun abgelehnt.

Der Täter befindet sich derzeit im offenen Strafvollzug.