ZentralschweizLuzernRückschlag für Luzerner Polizei: Demonstranten freigesprochen

Rückschlag für Luzerner Polizei: Demonstranten freigesprochen

Keine Hinweise auf Fehlverhalten
Publiziert am So 10. Juli 2016 08:31 Uhr

Das Bezirksgericht Luzern hat zwei Demonstranten der Mai-Demo 2015 freigesprochen, schreibt die «Zentralschweiz am Sonntag». Sie sollen sich am 2. Mai 2015, bei einer bewilligten Demo gegen Kapitalismus in der Stadt Luzern, vermummt und Petarden gezündet haben. Dem einen wurde Hinderung einer Amtshandlung, dem anderen Gewalt gegen Polizisten vorgeworfen.

Anders als Polizei und Staatsanwaltschaft - die von deren Schuld überzeugt waren - seien die Richter nun aber zum Schluss gekommen, dass den beiden kein Fehlverhalten vorgeworfen werden könne. Unter anderem habe die Polizei einen der Männer zu Boden gedrückt, ohne Vorwarnung und ohne Hinweis, dass es sich um eine Polizeikontrolle handle. Wenn der Beschuldigte anschliessend versucht habe, sich herauszuwinden, könne bei den gegebenen Umständen nicht gesagt werden, er habe sich der Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig gemacht, so das Gericht. Beim anderen Fall gebe es widersprüchliche Aussagen der Polizisten, auch hier habe kein Fehlverhalten der beschuldigten Person festgestellt werden können.

Insgesamt sind bei der Demo vier Personen festgenomnmen worden. Gegen eine Person laufe noch ein Verfahren. Gegen eine weitere Person (eine Sanitäterin) sei das Verfahren eingestellt worden.

Die Demonstration sorgte damals für Schlagzeilen, weil die Organisatoren das Vorgehen der Luzerner Polizei in einem offenen Brief als unverhältnismässig kritisiert hatten.

Hier geht es zum Artikel von damals.