ZentralschweizLuzernFall Malters: Polizeikommando darf keine heiklen Einsätze mehr führen

Fall Malters: Polizeikommando darf keine heiklen Einsätze mehr führen

Regierungsrat Paul Winiker hat über diese vorsorgliche Massnahme informiert
Publiziert am Do 22. Sep. 2016 09:50 Uhr
© Sämi Deubelbeiss, Radio Pilatus AG
- Fall Malters: Polizeikommando darf keine heiklen Einsätze mehr führen

Der Luzerner Polizeikommandant und der Kripochef dürfen vorläufig keine heiklen Einsätze mehr leiten. Regierungsrat Paul Winiker hat über diese vorsorgliche Massnahme informiert. Von einer Suspendierung der Beiden sieht der Luzerner Polizeidirektor jedoch ab.

Die Einschränkung der Fronteinsätze ist eine Konsequenz eines Polizeieinsatzes im luzernischen Malters vom März. Während diesem hatte eine Frau Suizid begangen. Laut Medienberichten soll der Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann eine Warnung eines beim Einsatz ebenfalls vor Ort präsenten Polizeipsychologen ignoriert haben, das Gebäude zu stürmen. Der Psychologe soll dem Kommandanten und seinem Kripochef Daniel Bussmann von einem Zugriff abgeraten haben, weil sich die Frau aufgrund von Reizüberflutung und Intervention das Leben nehmen könne. Der «Rundschau» von Schweizer Fernsehen SRF liegen die Aussagen des Polizeipsychologen aus dem laufenden Verfahren vor.

Wie Regierungsrat Paul Winiker (SVP) mitteilte, hätten die beiden Betroffenen diese Massnahme bereits nach der Intervention im April vereinbart. Sie werde auch vom externen Gutachter Hanspeter Uster gestützt. Ende August hatte Winiker den Zuger Juristen und alt Regierungsrat um eine Einschätzung gebeten, ob im Fall Malters vorsorgliche Personalmassnahmen zu treffen seien. Die beiden Angeschuldigten hätten die Verfügung der vorsorglichen Massnahmen akzeptiert, heisst es weiter. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zum Abschluss des eingeleiteten Strafverfahrens.

6. März 2020 - 23:47

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Tise Oetterli