ZentralschweizLuzernDie geplante Tourismuszone kommt vors Bundesgericht

Die geplante Tourismuszone kommt vors Bundesgericht

Das Hotel Schweizerhof Luzern zieht Beschwerde weiter
Publiziert am Mo 10. Okt. 2016 15:30 Uhr
© www.schweizerhof-luzern.ch
- Die geplante Tourismuszone kommt vors Bundesgericht

Das Hotel Schweizerhof hat den Entscheid über die geplante Tourismuszone in der Stadt Luzern ans Bundesgericht weitergezogen. Am 9. November behandelt das Bundesgericht die Beschwerde.

Die Stadt Luzern muss einen Teil ihrer Bau- und Zonenordnung vor Gericht verteidigen. Das Hotel Schweizerhof Luzern hat seine Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen, wie das Hotel auf Anfrage von Radio Pilatus bestätigt. Dabei geht es um die Tourismuszone in der Stadt Luzern. Zu dieser gehören Hotels, die das Ortsbild prägen. Die Stadt will mit der Tourismuszone verhindern, dass diese Hotels zu Wohnungen umgenutzt werden können. Befindet sich ein Hotel nicht in der Tourismuszone so könnte dies, theoretisch, ohne Einschränkung, seine Zimmer als Wohnungen umnutzen. Die Tourismuszone sei daher unfair, weil nicht alle Hotels gleich behandelt würden, so Patrick Hauser, Mitbesitzer des Hotels Schweizerhof, gegenüber Radio Pilatus. Insbesondere hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten oder bezüglich der Finanzierung von Bauprojekten würde sich die Zone für die betroffenen Hotels negativ auswirken.

Am 9. Juni 2013 hatte das Stimmvolk der Stadt Luzern die neue Bau- und Zonenordnung (BZO) und damit die geplante Tourismuszone mit deutlicher Mehrheit gutgeheissen. Betroffen ist nebst dem Hotel Schweizerhof auch die Hotels Hermitage, Seeburg, Château Gütsch, Europe, Montana, National, Palace sowie das Casino, das Schlösschen Utenberg und das Seerestaurant Tivoli.