ZentralschweizLuzernLuzern: Parlament erhöht Arbeitszeit für Lehrer

Luzern: Parlament erhöht Arbeitszeit für Lehrer

Bürgerliche machen bisher keine Kompromisse im Budget 2017
Publiziert am Mo 12. Dez. 2016 17:10 Uhr
© Kanton Luzern
- Luzern: Parlament erhöht Arbeitszeit für Lehrer
9. März 2020 - 11:07

Tag 1 der Spardebatte im Luzerner Kantonsparlament

Urs Schlatter
9. März 2020 - 11:07

Luzerner Budget 2017: Lehrer müssen mehr arbeiten für den selben Lohn

Urs Schlatter

Das Luzerner Kantonsparlament debattiert seit Stunden über den Aufgaben- und Finanzplan und über das Budget 2017. Zu Beginn der Session sind rund 100 verschiedene Änderungsanträge eingereicht worden. Klar ist schon jetzt: Die Lehrer und andere Staatsangestellte müssen künftig länger arbeiten, dies bei unverändertem Lohn.

Einzig die linken Parteien kämpften gegen die höheren Arbeitszeiten für das Staatspersonal. Diese Stunden- und Pensenerhöhungen seien schlicht unerhört, betonte etwa David Roth von der SP. Die Linken wollten deshalb mit mehreren Anträgen die Pensenerhöhungen verhindern, allerdings erfolglos.

Dagegen erklärte Damian Hunkeler von der FDP, dass das Ziel ein rechtskonformes Budget sei. Und mit dem aktuellen geplanten Verlust von 50 Millionen werde die Schuldenbremse nur noch knapp eingehalten: «Ein budgetloser Zustand wäre ein grosser Imageschaden. Deshalb lehnen wir alle Anträge relativ kommentarlos ab», so Hunkeler.

Langes Warten auf Krankenkassen-Prämienverbilligung

Bevor nach der Eintretensdebatte einzelne Budgetpositionen im Detail diskutiert wurden, befasste sich das Parlament mit dringlichen Vorstössen. Wenn die SVP wie angekündigt gegen die Steuererhöhung das Referendum ergreift, hat Luzern bis im Mai nächsten Jahres kein gültiges Budget. Dies hat Konsequenzen unter anderem für die Bezügerinnen und Bezüger von Krankenkassen-Prämienverbilligungen. Wie die Regierung in der Antwort auf einen Vorstoss der SP schrieb, erhalten in diesem Fall rund 77'000 Personen im Kanton Luzern dann ihre Prämienverbilligung frühestens im Mai, weil die Auszahlung gesetzlich erst möglich ist, wenn der Kanton ein gültiges Budget hat.