ZentralschweizLuzernKantonsgericht entscheidt für St. Anna Klinik

Kantonsgericht entscheidt für St. Anna Klinik

Luzerner Urteil könnte schweizweite Folgen haben
Publiziert am Do 8. Juni 2017 16:59 Uhr
© Johannes Gilger (Flickr)
- Kantonsgericht entscheidt für St. Anna Klinik

Ein Urteil des Luzerner Kantonsgerichts könnte schweizweite Folgen haben. Der Bundesrat habe zu Unrecht die Tarife bei Spitaltaxen gesenkt, hält das Gericht in seinem Urteil fest. Weil die entsprechende Verordnung schweizweit gilt, geht es um rund 200 Millionen Franken zu wenig bezahlte Beiträge.

Der Bundesrat senkte vor rund drei Jahren im Rahmen des Gesundheitsabrechnungs-System Tarmed bei 2'700 Spitalleistungen die Tarife. Laut dem Luzerner Kantonsgericht war dies aber nicht korrekt. Dies hätte der Bundesrat nur machen dürfen, wenn er dies bei jeder einzelnen Leistung wirtschaftlich begründen kann. Nach dem «Rasenmäher-Prinzip» einfach alles kürzen, gehe nicht. Im konkreten Fall hatte die Luzerner Klinik St. Anna eine Beschwerde gemacht und jetzt vom Kantonsgericht Luzern Recht bekommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor das Bundesgericht gezogen werden. Unklar ist auch, ob alle Schweizer Spitäler und Kliniken die höheren Tarife nachverrechnen können, wenn das Urteil bestehen bleibt.