ZentralschweizLuzernLuzerner Polizei: Kommandant und Kripo-Chef freigesprochen

Luzerner Polizei: Kommandant und Kripo-Chef freigesprochen

Polizei-Chefs vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen
Publiziert am Di 27. Juni 2017 08:45 Uhr

Kommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann sind vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das hat das Bezirksgericht Kriens am Dienstagmorgen bekanntgegeben.

Der aufsehenerregende Prozess wegen dem sogenannten Fall Malters endet für die Luzerner Polizeichefs mit einem Freispruch. Laut dem Urteil des Bezirksgerichts Kriens sind der Polizeikommandant und der Kripochef nicht für den Tod der Frau verantwortlich.

Dem Kommandanten der Luzerner Polizei und dem Kripochef könne nicht zur Last gelegt werden, dass eine Rentnerin 2016 bei einem Polizeieinsatz in Malters Suizid begangen hat. Sie hätten innerhalb des Handlungsspielraumes gehandelt, über den die Polizei verfügen müsse, so Bezirksgerichtspräsident Kilian Emmenegger bei der Urteilsverkündung in Luzern. Der Zugriff sei nicht unverhältnismässig gewesen. Man habe die Gefahrenlage nicht ohne Risiko beheben können.

Wichtiges Urteil für die Polizei

Den Luzerner Polizeichefs wurde im Zusammenhang mit dem Fall Malters fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Freispruch sei nicht nur für seinen Mandanten, sondern für alle Polizisten wichtig, sagte Beat Hess, Verteidiger von Kripochef Daniel Bussmann im Anschluss an die Urteilsverkündung:

Sicherheitsdirektor erleichtert

Nach dem Freispruch für die Luzerner Polizeichefs im Fall Malters dürfen diese wieder heikle Einsätze leiten. Das hat der Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker nach der Urteilsverkündung entschieden. Er nehme das Urteil positiv und mit Erleichterung zur Kenntnis, so Winiker. Der Freispruch sei für die Betroffenen entlastend und gäbe den Luzerner Polizisten Sicherheit in der täglichen Arbeit:

Aufsehenerregender Fall

Rückblende: Im März 2016 wollte die Luzerner Polizei in Malters eine Wohnung durchsuchen. Es wurde eine Hanfplantage vermutet. In der Wohnung hatte sich jedoch bereits die 65-jährige Mutter des mutmasslichen Drogenhändlers verschanzt und schoss aus dem Fenster. Nach 17 Stunden entschied sich die Polizei dazu, die Wohnung zu stürmen - entgegen der Warnung eines Polizeipsychologen. Die 65-jährige Frau beging dabei Suizid.

Der Sohn der 65-Jährigen reichte danach eine Anzeige gegen die Luzerner Polizei ein. Er warf dem Kommandanten und dem Kripo-Chef die Schuld am Tod seiner Mutter vor. Hätten diese auf den Psychologen gehört, wäre seine Mutter noch am Leben, so der mutmassliche Drogenhändler.

Ungewöhnlicher Prozess

Der eigens dafür eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt Christoph Rüedi sah dies ähnlich und erhob beim Bezirksgericht Kriens Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Er forderte für Adi Achermann und Daniel Bussmann eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von mehreren zehntausend Franken. Die Verteidiger hatten dagegen Freisprüche gefordert, weil ihre Mandanten pflichtbewusst gehandelt hätten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch an das Luzerner Kantonsgericht weitergezogen werden.

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Fabian Kreienbühl