Fall Malters: Berufung angemeldet
Im Gerichtsprozess gegen den Kommandanten der Luzerner Polizei Adi Achermann und gegen Kripochef Daniel Bussmann haben die Staatsanwaltschaft und der Privatkläger Berufung angemeldet. Dieser Schritt war erwartet worden.
Im Fall Malters haben der Staatsanwalt und der Privatkläger Berufung angemeldet. Dies teilten die Luzerner Gerichte mit. Dieser Schritt war erwartet worden. Es bedeutet, dass die beiden Parteien den Fall möglicherweise an das Kantonsgericht weiterziehen wollen. In den nächsten Monaten erarbeitet das Bezirksgericht Kriens ein begründetes Urteil. Danach entscheiden der Staatsanwalt und der Privatkläger definitiv über einen Weiterzug. Würden sie jetzt keine Berufung anmelden, so könnten sie nach dem begründeten Urteil juristisch nicht mehr reagieren.
Das Bezirksgericht Kriens hatte den Kommandanten der Luzerner Polizei Adi Achermann und den Kripochef Daniel Bussmann am Dienstag vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.