ZentralschweizLuzernFall Malters: Staatsanwalt akzeptiert Urteil

Fall Malters: Staatsanwalt akzeptiert Urteil

Berufungsfrist läuft noch bis am Montag
Publiziert am Fr 6. Okt. 2017 11:16 Uhr

Im Urteil rund um den Polizeieinsatz in Malters hat das Bezirksgericht Kriens den Luzerner Polizeikommandanten Adi Achermann sowie den Chef der Kriminalpolizei Daniel Bussmann freigesprochen. Nun hat der ausserordentliche Staatsanwalt mitgeteilt, dass er das Urteil akzeptiert und nicht weiterzieht.

Adi Achermann wie auch Daniel Bussmann waren im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz in Malters im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Luzerner Polizei war im März 2016 für eine Hausdurchsuchung ausgerückt. Sie vermutete eine Hanf-Indoor-Anlage. Die Frau, die sich in der Wohnung ihres Sohnes aufhielt, wollte die Polizei nicht hereinlassen. Nach 19 Stunden Verhandeln und Abwarten entschied die Polizei, das Gebäude zu stürmen. Während der Intervention erschoss sich die Frau.

Richter sehen gewissen Handlungsspielraum

Im begründeten Urteil des Bezirksgericht Kriens steht, dass es eigentlicht nicht zwingend notwendig gewesen wäre, dass die Polizei die Wohnung stürmte. Aber das bedeutet nicht, dass der Einsatz dadurch auch unverhältnismässig gewesen sei. Die Richter sagten, die Polizei habe hier einen gewissen Handlungsspielraum. Darum auch der Freispruch für die beiden Angeklagten. Nun hat der ausserordentliche Staatsanwalt mitgeteilt, dass er das Urteil akzeptiert und nicht weiterzieht.

Die Frist für die Berufung läuft am Montag ab. Auch der Sohn der verstorbenen Frau, der als Privatkläger auftritt, kann das Urteil noch weiterziehen. Ob er dies tut, ist gemäss seinem Anwalt noch nicht klar, wie es auf Anfrage von Radio Pilatus hiess.