ZentralschweizLuzernPyrowerfer am FCL-Spiel zieht den Fall weiter

Pyrowerfer am FCL-Spiel zieht den Fall weiter

Nun muss das Bundesgericht entscheiden.
Publiziert am Di 17. Okt. 2017 14:29 Uhr
© funky1opti (Flickr)
- Pyrowerfer am FCL-Spiel zieht den Fall weiter

Der Fall des Pyrowerfers beim Fussball-Spiel zwischen dem FC Luzern und St. Gallen geht in die nächste Runde. Wie die Luzerner Zeitung berichtet, geht die Verteidigerin des 24-jährigen Mannes mit dem Urteil des Bundesstrafgerichts weiter ans Bundesgericht. Die Strafe sei nicht angemessen, kritisiert die Anwältin.

Beim einem Spiel des FC Luzern gegen St. Gallen im Februar 2016 in der Swissporarena passierte es: Der Beschuldigte 24-Jährige warf aus dem St. Galler Fansektor vier pyrotechnische Gegenstände aufs Spielfeld. Darunter ein besonders lauter Böller. Bei dessen Explosion hat sich ein Luzerner Fan einen bleibenden Gehörschaden zugezogen. Auf einem Ohr ist er seither fast taub und musste mehrmals operiert werden. Das Bundesstrafgericht verurteilte den Mann deshalb zu einer Freiheitstrafe von 36 Monaten, wovon er 18 absitzen muss. Das Gericht sprach ihn unter anderem schuldig wegen mehrfacher Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht sowie schwerer Körperverletzung. Das Feuerwerksarsenal im Zimmer des jungen Mannes brachte ihm zudem eine Verurteilung wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz ein.

Strafe nicht angemessen

Für die Anwältin des 24-Jährigen ist klar, dass ihr Mandant sich keiner vorsätzlichen verbrecherischen Gefährdung schuldig gemacht hat. Wenn überhaupt, liege eine fahrlässige schwere Körperverletzung vor. «Sein Verschulden wurde vom Gericht falsche bewertet, was zu einer zu hohen Strafe führte», sagte die Anwältin gegenüber der Luzerner Zeitung. Der Fall geht nun in die nächste Runde und wird als nächstens vor dem Bundesgerichtet verhandelt.