ZentralschweizLuzernKanton Luzern erhält neues Jagdgesetz

Kanton Luzern erhält neues Jagdgesetz

Künftig werden die Jagdpachtzinsen neu verteilt
Publiziert am Mo 30. Okt. 2017 19:05 Uhr

Im Kanton Luzern gibt es wegen der Rückkehr von Luchs, Wolf und Biber mehr Arbeit für die Verwaltung. Es geht dabei unter anderem um Koordinationsleistungen mit anderen Kantonen. Künftig erhalten deshalb Kanton und Gemeinden je die Hälfte der Jagdpacht-Zinsen. Bisher gingen zwei Drittel an die Gemeinden.

Das Luzerner Kantonsparlament hat dem totalüberarbeiteten Jagdgesetz in erster Lesung zugestimmt. Der Jagdpachtzins und Jagdpassgebühren werden neu je zur Hälfte auf den Kanton und die Gemeinden verteilt werden. Bisher hatte der Kanton einen Drittel erhalten.

Die Regierung hatte den höheren Kantonsanteil damit begründet, dass sich die Aufgaben und die Koordinationsleistungen des Kantons vervielfacht hätten. Dabei geht es etwa um das Wildtiermanagement. Dies habe unter anderem mit der Rückkehr von geschützten Tieren wie Luchs, Wolf oder Biber zu tun.

Diskutiert wurde auch, wie man den Schutz dieser Tiere lockern kann. Momentan laufen auf Bundesebene entsprechende Bemühungen. Die SVP verlangte, dass der Kanton Luzern diese unbedingt übernehmen müsse. Dies soll dann der Fall sein, wenn beispielsweise immer wieder Schafe gerissen werden. Dieser Entscheid wurde auf die zweite Lesung der Gesetzes-Revision verschoben.

6. März 2020 - 08:06

Der Kanton Luzern erhält ein neues Jagdgesetz.

Urs Schlatter, Radio Pilatus AG