ZentralschweizLuzernKantonsgericht gibt Hotel Schweizerhof Recht

Kantonsgericht gibt Hotel Schweizerhof Recht

Die farbige Fensterbeleuchtung ist nicht Teil des Plan Lumière
Publiziert am Do 14. Dez. 2017 11:36 Uhr
© Hotel Schweizerhof Luzern
- Kantonsgericht gibt Hotel Schweizerhof Recht

Die Diskussionen rund um die farbige Fensterbeleuchtung beim Hotel Schweizerhof Luzern geht in eine weitere Runde. Das Luzerner Kantonsgericht hat entschieden, dass diese Beleuchtung nicht in den Plan Lumière gehört. Für die Installation brauche es aber eine Baubewilligung.

Der Stadt Luzern waren die farbigen Fenster ein Dorn im Auge. Sie haben diese verboten, weil sie nicht in den Plan Lumière der Stadt passen würden. Diesen Entscheid akzeptierte das Hotel Schweizerhof jedoch nicht und reichte Beschwerde ein. Nun hat das Kantonsgericht dem Hotel Recht gegeben.

Vor Kantonsgericht war die farbige Beleuchtung der Fensterleibungen des Hotels Schweizerhof umstritten, welche im Innern der seeseitigen Hotelzimmer des Mitteltrakts zwischen Vorhang und Fenster installiert ist. In seinem Urteil kommt Kantonsgericht zum Schluss, dass die umstrittene Innenbeleuchtung nicht unter den Anwendungsbereich des Plan Lumière fällt.

Für die Installation sei jedoch eine Baubewilligung nötig. Und diese muss das Hotel nun bei der Stadt einholen.

Gegen das Urteil kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.