ZentralschweizLuzernKein Privileg für Luzerner Politiker und Beamte

Kein Privileg für Luzerner Politiker und Beamte

Der Luzerner Regierungsrat lehnt das Ertmächtigungsverfahren ab
Publiziert am Di 16. Jan. 2018 05:10 Uhr
© Luzerner Zeitung / Pius Amrein
- Kein Privileg für Luzerner Politiker und Beamte

Im Kanton Luzern soll bei Anzeigen gegen Staatsangestellte weiterhin die Staatsanwaltschaft aktiv werden, ohne dafür die Erlaubnis einer Spezialbehörde einholen zu müssen. Der Regierungsrat lehnt das sogenannte Ermächtigungsverfahren ab, weil es Amtspersonen entgegen den Erwartungen nicht vor mutwilligen Anzeigen schütze.

CVP-Kantonsparlamentarier Peter Zurkirchen verlangt, unterstützt von 40 weiteren Kantonsräten, dass Luzern das Ermächtigungsverfahren einführe. Dieses habe den Zweck, die Beamten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vor unbegründeten, insbesondere mutwilligen Strafuntersuchungen zu schützen.

Im Kanton Luzern unterliegen Anzeigen gegen Staatsangestellte wegen möglichen im Amt begangenen Vergehen oder Verbrechen dem gleichen Prozedere wie die übrigen Anzeigen: Die Untersuchungsbehörden ermitteln und entscheiden dann, ob sie bei Gericht Anklage erheben.

In Kantonen mit Ermächtigungsverfahren, so St. Gallen und Zürich, können die Untersuchungsbehörden bei Anzeigen gegen Amtspersonen nicht von sich aus aktiv werden. Hier führt eine spezielle nicht richterliche Behörde eine Vorprüfung durch und ermächtigt dann allenfalls die Strafverfolger, ein Verfahren zu eröffnen.

Nach Einschätzung des Regierungsrates hat das Ermächtigungsverfahren aber nicht die erwartete positive Wirkung für die Staatsangestellten, da dieses meist in der parlamentarischen Öffentlichkeit stattfinde. Das angebliche Verbrechen oder Vergehen der Amtsperson erhalte dadurch grosse Publizität, selbst wenn die Strafanzeige unbegründet sei. Das Verfahren sei ineffizient und aufwendig und involviere eine Vielzahl von Personen.

Als nächstes diskutiert nun das Luzerner Kantonsparlament über den Vorstoss.