ZentralschweizLuzern20-Jähriger wegen Sex mit Minderjährigen verurteilt

20-Jähriger wegen Sex mit Minderjährigen verurteilt

Das Luzerner Kriminalgericht urteilte milder als gefordert
Publiziert am Mo 16. Apr. 2018 05:10 Uhr
© Michi Huser
- 20-Jähriger wegen Sex mit Minderjährigen verurteilt

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, weil er als 20-Jähriger Liebesbeziehungen zu einer 14- und einer 15-Jährigen hatte. Es sprach ihn der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung wurde angemeldet.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten gefordert, die Verteidigung eine bedingte Geldstrafe von höchstens 100 Tagessätzen.

Der Beschuldigte hatte 2015 als 20-Jähriger mit einer 14-Jährigen eine längere Liebesbeziehung mit einvernehmlichen sexuellen Kontakten begonnen. Den Behörden bekannt wurde dies, als die Polizei nachts wegen anderen Delikten den Beschuldigten in seiner Wohnung aufsuchte und dort das Mädchen antraf. Obwohl der Beschuldigte wegen diesen sexuellen Kontakten vorübergehend festgenommen wurde und ein Verfahren eingeleitet wurde, führte er die Beziehung weiter. Diese wurde nur unterbrochen, als er im Gefängnis war und als er eine kurze Beziehung zu einer 15-Jährigen pflegte.

Schwierige Umstände
Der Beschuldigte stammte aus schwierigen Verhältnisse. Er leidet unter vorgeburtlichen Schädigungen, die durch den Alkoholkonsum seiner Mutter verursacht worden sind. Er wuchs bei einer Pflegefamilie auf, machte keinen Schulabschluss, wurde mehrmals in psychiatrischen Kliniken hospitalisiert und lebte zeitweise in einer geführten Wohngemeinschaft.

Das Kriminalgericht schreibt in seinem Urteil, der Beschuldigte habe sich nach einer Person gesehnt, die zu ihm halte. Die Beziehung zu der 14-Jährigen sei zwar eine verbotene, indes aufgrund der Persönlichkeitsentwicklungen der beiden auf Augenhöhe gelebte Jugendliebe. Das Gericht wirft dem Beschuldigten aber auch vor, die sexuelle Entwicklung der Mädchen gefährdet zu haben. Zudem sei er mehrfach vorbestraft und sei gegenüber Gesetz und Behörden renitent. Er habe von der Strafbarkeit seines Verhaltens gewusst. Das Gericht anerkannte beim Beschuldigten indes eine im mittlerem Grade verminderte Schuldfähigkeit.

Quelle: sda