ZentralschweizLuzernLuzerner sollen höhere Feuerwehrabgabe bezahlen

Luzerner sollen höhere Feuerwehrabgabe bezahlen

Und Hausbesitzer sollen ihren Kaminfeger selber wählen können
Publiziert am Di 17. Apr. 2018 05:00 Uhr
© Caspar van de Ven
- Luzerner sollen höhere Feuerwehrabgabe bezahlen

Im Kanton Luzern werden zwei Gesetzesänderungen angestossen. Die Gemeinden benötigen mehr Geld für die Feuerwehren, weshalb die Feuerwehrabgabe angehoben werden soll. Zudem soll das Kaminfegermonopol aufgehoben werden.

Im Luzerner Kaminfegergewerbe soll der Wettbewerb einziehen. Der Regierungsrat beantragt dem Parlament, das Kaminfegermonopol aufzuheben. Heute dürfen im Kanton Luzern nur gewählte Kaminfegermeister und ihre Angestellten Schornsteine reinigen. Der Kanton ist in 18 Kaminfegerkreise gegliedert, jedem Gebäude ist damit ein gewählter Kaminfegermeister zugeteilt. Der Regierungsrat schlägt in seiner Botschaft an den Kantonsrat vor, dieses Regime zumindest teilweise zu liberalisieren. Aus Rücksicht auf den Brandschutz verzichtet er auf eine vollständige Liberalisierung, sondern will weiterhin nur Kaminfeger zulassen, die über ein Meisterdiplom verfügen.

Wer künftig im Kanton Luzern als Kaminfeger arbeiten will, wird gemäss Vorschlag der Regierung eine entsprechende Bewilligung benötigen. Bewilligungsinstanz soll die Gebäudeversicherung Luzern sein. Einen vom Kanton festgelegter Kaminfegertarif soll es nicht mehr geben. Dies dürfte dazu führen, dass die Tarife für die Kaminfegerarbeiten tendenziell steigen dürften, vor allem in ländlichen Gebieten, schreibt der Regierungsrat.

Mehreinnahmen von 1,7 Millionen Franken prophezeit
Der Regierungsrat will den Gemeinden zudem die Möglichkeit geben, mehr Geld aus der Feuerwehrersatzabgabe einnehmen zu können. Nicht alle Gemeinden könnten mit der Abgabe die Ausgaben für die Feuerwehr decken, heisst es in der Botschaft. Der Regierungsrat schlägt deswegen vor, den maximalen Ansatz von 4,5 Promille des steuerbaren Einkommens auf 6,0 Promille anzuheben. Der Mindestbetrag wird von 30 auf 50 Franken erhöht, der Höchstbetrag von 400 auf 500 Franken. Neu sollen auch quellenbesteuerte Personen - also Ausländer, die für eine kurze Zeit in der Schweiz arbeiten - eine Ersatzabgabe zahlen. Insgesamt soll dies den Gemeinden zusätzliche Einnahmen von gegen 1,7 Millionen Franken bringen.

Der Kantonsrat dürfte die Änderungen im Feuerschutzgesetz im Juni erstmals beraten. Die Vorgaben zur Ersatzabgabe sollen auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt werden, das Kaminfegermonopol soll auf den 1. Juli 2019 fallen.