ZentralschweizLuzernVerfahren gegen zentralplus-Journalistin eingestellt

Verfahren gegen zentralplus-Journalistin eingestellt

Sie hatte im April 2016 ein besetztes Haus betreten
Publiziert am Fr 15. Juni 2018 19:35 Uhr
© Sämi Deubelbeiss
- Verfahren gegen zentralplus-Journalistin eingestellt

Um sich ein eigenes Bild zu machen, hat eine Journalistin des Online-Magazins zentralplus.ch im April 2016 ein besetztes Haus in Luzern betreten. Wegen Hausfriedensbruchs wurde sie daraufhin bestraft. Jetzt wurde das Verfahren in zweiter Instanz eingestellt, der Tatbestand sei nicht gegeben, begründet die Staatsanwaltschaft.

Die Journalistin war von der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft worden. Diese hatte sie angefochten. Nun kommt die Behörde auf ihren Entscheid zurück. Sie hat das Verfahren vollumfänglich eingestellt, wie das Online-Magazin am Freitagabend bekanntgab.

Für den Tatbestand des Hausfriedensbruchs sei eine vorsätzliche Tatbegehung nötig, heisst es in der Verfügung. Diese sei aber nicht erfüllt. Die Journalistin hatte sich damals vor Ort ein eigenes Bild machen wollen von der Hausbesetzung, die Luzern 2016 während Wochen beschäftigte.

Die Frau habe glaubhaft darlegen können, dass sie davon ausgegangen sei, die Liegenschaft für journalistische Zwecke betreten zu dürfen, zitiert zentralplus.ch aus der Verfügung. Das Online-Magazin zeigt sich denn auch erfreut, dass die Staatsanwaltschaft mit der Einstellung des Verfahrens «die Pressefreiheit und das öffentliche Interesse» gewürdigt habe.

Die Hausbesetzergruppe Gundula hatte am 9. April 2016 eine leerstehende Villa an der Obergrundstrasse 99 in Luzern besetzt. Die Eigentümerin, die Bodum Invest AG, reichte Strafklage ein. Die Besetzer verliessen das Haus am 30. April. Insgesamt 27 Personen wurden daraufhin verurteilt.

(Quelle: sda)