ZentralschweizLuzernLu: Unbelehrbarer Einbrecher muss ins Gefängnis

Lu: Unbelehrbarer Einbrecher muss ins Gefängnis

Er hätte gar nicht in der Schweiz sein dürfen
Publiziert am Mi 25. Juli 2018 06:00 Uhr
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Eine Einbruchstour durch vier Kantone endet für einen frisch aus dem Gefängnis Entlassenen erneut hinter Gittern. Zu fünf Jahren Gefängnis im Sinne einer Gesamtstrafe hat das Luzerner Kriminalgericht den 37-Jährigen verurteilt, der gar nicht in der Schweiz hätte sein dürfen.

Neben mehrfachem gewerbsmässigem Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch lenkte der Mann aus Litauen ohne Führerausweis ein Auto und war rechtswidrig eingereist. Das Gericht verwies ihn für zwölf Jahre des Landes, wie aus dem Urteilsdispositiv hervorgeht, das am Dienstag, 24. Juli, veröffentlicht wurde. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Einreiseverbot belegt

Laut der Anklage, die dreieinhalb Jahre Gefängnis gefordert hatte, beging der Mann, der seit Juni 2016 mit einem Einreiseverbot belegt war, zwischen September 2016 und Mai 2017 in den Kantonen Luzern, Bern, Basel-Stadt und Basel-Landschaft an verschiedenen Orten vollendete oder versuchte Einbruchdiebstähle. Dies knapp drei Wochen, nachdem er vom Kanton Solothurn bedingt aus dem Strafvollzug entlassen worden war.

Vorzeitiger Strafvollzug

Im Strafrahmen des Luzerner Urteils sind jene 464 Tage berücksichtigt, die er als Reststrafe noch hätte verbüssen müssen. Die Verfahrenskosten, die er zu tragen hat, belaufen sich auf fast 10'000 Franken. Der Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.