ZentralschweizLuzernNotorischer Automatenknacker verurteilt

Notorischer Automatenknacker verurteilt

Er brach mehrere Münzautomaten auf
Publiziert am Fr 27. Juli 2018 06:00 Uhr
© Screenshot Tele1
- Notorischer Automatenknacker verurteilt

Das Kriminalgericht Luzern hat einen 29-jährigen Gewohnheitsverbrecher zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt – dies weil er Münzautomaten aufgebrochen hatte.

Das Gericht sprach den arbeitslosen Schweizer wegen der geknackten Automaten, des gewerbsmässigen Diebstahls und der Sachbeschädigung schuldig. Schuldig gesprochen wurde er auch wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, dies, weil er das Auto seiner Mutter entwendete und dieses ohne Fahrausweis fuhr.

Gefängnis für zwei Jahre und sieben Monate

Das Gericht verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Das am Donnerstag, 26. Juli, publizierte Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde angemeldet.

Intensiv- und Wiederholungstäter

Die Staatsanwaltschaft hatte den Beschuldigten als Intensiv- und Wiederholungstäter bezeichnet. Er wurde seit 2007 mehr als ein halbes Dutzend Mal ins Strafregister eingetragen, 2011 und 2012 wegen total 40 Diebstählen, 2014 wegen 19 Diebstahlvorfällen. Dazu kamen Verstösse gegen das Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelgesetz. Die Diebstähle, die das Kriminalgericht zu beurteilen hatte, beging der Beschuldigte im Sommer 2015. Um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, beging der geständige Beschuldigte 13 vollendete und zwei versuchte Diebstähle.

Grosser Sachschaden

Die Beute war mit 1143 Franken bescheiden. Der Sachschaden belief sich auf über 55'000 Franken. Ein Teil der aufgebrochenen Automaten enthielt kein Bargeld, sondern nur Jetons.

Der arbeitslose Sozialhilfe-Bezüger ist psychisch krank

Gestützt auf zwei forensisch-psychiatrische Gutachten kommt das Kriminalgericht zum Schluss, dass der Beschuldigte unter einer schweren psychischen Störung leide. Die Rückfallgefahr sei hoch. Eine stationäre Massnahme sei angezeigt, da die bisher angeordneten ambulanten Massnahmen nicht die gewünschte Wirkung erzielt hätten. Die Freiheitsstrafe wird wegen der stationären Massnahme aufgeschoben.

(Quelle: sda)