ZentralschweizLuzernVater erstochen: Angeklagter trägt keine Schuld

Vater erstochen: Angeklagter trägt keine Schuld

Keine Strafe im Fall des Tötungsdeliktes von Beromünster
Publiziert am Di 4. Sep. 2018 00:05 Uhr
© Michi Huser
- Vater erstochen: Angeklagter trägt keine Schuld

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 33-jährigen Mann aus dem Kanton Luzern für schuldunfähig erklärt. Er hatte vor rund drei Jahren auf einem Bauernhof in Beromünster seinen 64-jährigen Vater im Wahn erstochen.

Keine Schuld trifft einen Mann, der im Jahr 2015 auf einem Bauernhof im Kanton Luzern im Wahn seinen Vater erstochen hat. Das Kriminalgerichtbeurteilte den heute 33-Jährigen als schuldunfähig, weshalb er nichtstrafbar sei. Der gelernte Automechaniker, der sich bereits seit zwei Jahren in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik befindet, muss sich auch weiterhin einer stationären ehandlung unterziehen, wie es im Urteil heisst.

Zwar seien die Tatbestände der vorsätzlichen Tötung und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz erfüllt. Der Beschuldigte sei aber bei der Tat ohne eigenes Verschulden schuldunfähig gewesen, urteilen die Richter. Bereits der Staatsanwalt und der Verteidiger waren sich einig, dass der Mann im Wahn gehandelt hatte, als er im Juni 2015 seinem damals 64-jährigen Vater mit 27 Messerstichen das Leben nahm. Sie forderten beide, auf eine Strafe zu verzichten.

«Er habe sich in einer anderen Welt befunden»

Der geständige Täter bereut das Geschehene. Er habe sich «in einer anderen Welt» befunden, als er den Vater niederstach. Er habe damals ein psychotisches Erlebnis gehabt und sich eingebildet, der Vater würde die Familie tyrannisieren. Auch mehrere Gutachter waren zum Schluss gekommen, dass es sich um eine psychische Störung handelte.

Das Urteil kann noch an das Luzerner Kantonsgericht weitergezogen werden. Die Verfahrenskosten trägt der Staat. Sie belaufen sich auf über 81'000 Franken.