ZentralschweizLuzernWann sollen Bars an Feiertagen schliessen?

Wann sollen Bars an Feiertagen schliessen?

Luzerner Regierung will noch nicht darüber beraten
Publiziert am Di 9. Okt. 2018 07:12 Uhr
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Die Luzerner Regierung will den Gesetzesartikel, der dafür sorgt, dass in Luzern an hohen Feiertagen in Beizen und Clubs um 0.30 Uhr die Lichter ausgehen, noch nicht ersatzlos streichen. Sie will die gewünschte Änderung erst im Rahmen einer nächsten Gesetzesrevision prüfen.

Formell gibt es in Luzern das Tanzverbot zwar nicht mehr. Ein Paragraph aber blieb nach langen und leidenschaftlichen Debatten im Kantonsparlament im Gesetz bestehen: Und zwar, dass am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Bettag, an Weihnachten sowie am Aschermittwoch keine Verlängerungen erteilt werden dürfen.

Luzerns Linke stört sich nach wie vor daran, dass an diesen Tagen das Nachtleben eine halbe Stunde nach Mitternacht enden muss. Ende März hatte sie deshalb eine Motion eingereicht, um den entsprechenden Gesetzesartikel ersatzlos zu streichen.

Mittelalterliches Gesetz

Der Kanton sei 2009 auf halben Weg stehen geblieben, begründete SP-Kantonsparlamentarier David Roth den Vorstoss. Das Parlament habe es damals unterlassen, auch die Schliessungszeiten entsprechend anzupassen. Es solle nun Luzern von diesem «mittelalterlichen Gesetz» befreien.

(Quelle: SDA)