ZentralschweizLuzernKriminalgericht Luzern verurteilt junge Raserin

Kriminalgericht Luzern verurteilt junge Raserin

Die 27-Jährige wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt
Publiziert am Mo 12. Nov. 2018 06:00 Uhr
© © lassedesignen - fotolia.com
- Kriminalgericht Luzern verurteilt junge Raserin

Das Luzerner Kriminalgericht hat eine Raserin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Die 27-Jährige war 2016 auf der Strecke von Gisikon Richtung Inwil mit massiv übersetzter Geschwindigkeit unterwegs. Das Urteil kann noch weitergezogen werden.

Erlaubt wären eigentlich auf der Hauptstrasse von Gisikon Richtung Inwil nur 80 Stundenkilometer. Die 27-jährige Frau war im Jahr 2016 aber mit satten 153km/h unterwegs. Sie überschritt die Maximalgeschwindigkeit also um 73km/h. Das Kriminalgericht Luzern verurteilte die Frau nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls 16 Monate gefordert, wollte aber, dass die Schweizerin davon sechs Monate absitzen muss. Die Probezeit wurde vom Kriminalgericht auf vier Jahre festgelegt.

Es war nicht das erste Mal

Die Beschuldigte war 2015 bereits von der Luzerner Staatsanwaltschaft wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 50 Franken bestraft worden. Weil sie die Raserfahrt in der Gemeinde Inwil während der Probezeit beging, muss sie gemäss dem Urteil des Kriminalgerichts die Geldstrafe von total 1000 Franken nun bezahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.