ZentralschweizLuzernLU: Mehr Geld für Kanton und Gemeinden

LU: Mehr Geld für Kanton und Gemeinden

Vermögende und Unternehmen sollen künftig mehr Steuern zahlen
Publiziert am Mo 12. Nov. 2018 13:33 Uhr

Der Luzerner Regierungsrat will mit der kantonalen Steuervorlage 2020 das strukturelle Defizit bekämpfen und jährliche Mehreinnahmen von 40 Millionen Franken erzeugen. Bei der Unternehmensbesteuerung gibt er den Spitzenplatz, den Luzern seit der Halbierung des Steuersatzes 2012 hatte, auf, bei der Vermögenssteuer müssen Reiche mehr zahlen.

Der Luzerner Regierungsrat hat am Montag seinen Entwurf für die Steuergesetzrevision 2020 veröffentlicht. Diese setzt vor allem das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) um, das aber noch nicht rechtskräftig ist und gegen das das Referendum läuft.

Mit Mehreinnahmen soll die kantonale Steuerrevision aber auch helfen, das strukturelle Defizit des Kantons zu beseitigen. In den ersten fünf Jahren ab Inkraftsetzung erwartet der Regierungsrat zusätzliche 39 Millionen Franken, danach gegen 42 Millionen Franken.

Luzern soll Spitzenplatz preisgeben

2012 hatte Luzern den Gewinnsteuersatz halbiert und damit eine schweizweite Tiefstmarke gesetzt. Diese Spitzenposition wird Luzern zwar verlieren. Der Kanton könne sich aber in der Gruppe der fiskalisch attraktivsten Wirtschaftsstandorte halten, teilte der Regierungsrat mit. Die Unternehmen hätten auch einen angemessenen Beitrag an die steigenden Aufgaben der öffentlichen Hand zu leisten.

Auf 2009 hat der Kanton Luzern den Vermögenssteuersatz halbiert. Für kleinere und mittlere Vermögen ist die steuerliche Belastung aber schweizweit gesehen überdurchschnittlich geblieben. Der Regierungsrat will, um Mehreinnahmen zu erzielen, deswegen zwar den Steuersatz erhöhen, gleichzeitig aber die Freibeträge verdoppeln.

Personen mit kleinen und mittleren Reinvermögen werden damit trotz des höheren Steuersatzes entlastet. Mehr zahlen müssen dagegen Steuerpflichtige mit hohem Reinvermögen. Hier büsse Luzern leicht an Wettbewerbsfähigkeit ein, schreibt der Regierungsrat. Luzern werde aber neu auch bei den mittleren Vermögen konkurrenzfähig.

(Quelle sda)

5. März 2020 - 19:36

Steuergesetz-Revision 2020 Kanton Luzern

Urs Schlatter