ZentralschweizLuzernLU: Kein Verbot für Stacheldrahtzäune

LU: Kein Verbot für Stacheldrahtzäune

Die Luzerner Regierung empfindet ein Verbot für nicht sinnvoll
Publiziert am Di 13. Nov. 2018 04:30 Uhr
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- LU: Kein Verbot für Stacheldrahtzäune

Die Luzerner Regierung will kein Verbot für Stacheldrahtzäune erlassen. Auch andere Zäune könnten für Tiere gefährlich sein, wenn sie nicht sachgemäss erstellt und kontrolliert würden.

Der Regierungsrat lehnt ein Postulat von Monique Frey ab. Die grüne Kantonsrätin verlangt, dass der Regierungsrat neue Stacheldrahtzäune verbietet und den Ersatz durch tierfreundlichere Alternativen fördert. Frey argumentiert, dass Stacheldrahtzäune schlecht sichtbar und wegen der scharfen Spitzen sehr gefährlich für Mensch und Tier sein könnten. Wild- und Weidetiere könnten sich verletzen, wenn sie einen Stacheldrahtzaun überspringen, unterqueren oder wenn sie in einen solchen Zaun laufen würden.

Verbot nicht sinnvoll

Der Regierungsrat stellt nicht in Abrede, dass Stacheldraht ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko darstellt. In der Pferde- und der Alpakahaltung sei er deswegen verboten. Trotzdem hält der Regierungsrat ein generelles Stacheldrahtverbot für unangemessen. Nicht nur Stacheldrahtzäune, sondern alle unsachgemäss erstellten und vernachlässigbaren Zäune könnten ein Problem darstellen, erklärte der Regierungsrat. Besser sei es, die Zäunungen gemäss dem spezifischen Nutzungszweck zu wählen, sie dauerhaft und sachgemäss zu erstellen und regelmässig zu kontrollieren.

(Quelle sda)