ZentralschweizLuzernDrogenhändlerin muss 5 Jahre ins Gefängnis

Drogenhändlerin muss 5 Jahre ins Gefängnis

Das Luzerner Kriminalgericht hat eine Wiederholungstäterin verurteilt
Publiziert am Mo 10. Dez. 2018 06:00 Uhr
© © Photographee.eu - Fotolia.com
- Drogenhändlerin muss 5 Jahre ins Gefängnis

Das Luzerner Kriminalgericht hat eine Drogenhändlerin zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Die 32-jährige Venezolanerin handelte während mehreren Jahren als Mitglied einer Drogenbande mit Kokain.

Die Beschuldigte sass bereits 2011 bis 2014 im Gefängnis wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach ihrer Freilassung verliess die Venezolanerin die Schweiz und hätte laut Einreiseverbot bis 2024 nicht zurückkehren dürfen, wie aus dem Urteil hervorgeht. Doch bereits im Januar 2016 reiste sie über Barcelona wieder in die Schweiz ein. Aufgrund finanzieller Probleme handelte sie in der Folge zusammen mit ihrem Partner und weiteren Verbündeten in sieben Fällen mit fast zehn Kilogramm Kokain, bevor sie im Februar 2017 in Luzern verhaftet wurde.

Zuerst nur Geschäfte im kleinen Stil

Anfangs dealte die damals Schwangere «im kleinen Stil» mit einem Abnehmer. Nach der Geburt ihres Sohnes folgte der Kokainhandel im grossen Stil. Fünf Kilogramm kamen alleine aus dem Ausland. So arbeitete sie etwa mit einem Drogenkurier zusammen oder half bei der Organisation einer Reise nach Peru, wo der geplante Kauf von vier Kilogramm Kokain allerdings scheiterte.

Frau machte sich nicht nur wegen Drogenhandel schuldig

Auch machte sie sich schuldig des versuchten unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung. Kurz vor ihrer Festnahme war sie nämlich schwanger geworden und wollte ihr Kind im Spital abtreiben. Dazu entwendete sie die Versicherungskarte der Schwester ihres Partners. Weil die bereits eingereichte Rechnung nach einer Meldung der
Staatsanwaltschaft storniert wurde, blieb es beim Versuch. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Beschuldigte wird für zehn Jahre des Landes verwiesen. Sie muss dem Kriminalgericht fast 28'000 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

Quelle: sda