ZentralschweizLuzernLU: Bedingte Freiheitsstrafe für Sprayer

LU: Bedingte Freiheitsstrafe für Sprayer

Das Kriminalgericht sprach den 20-jährigen Amerikaner schuldig
Publiziert am Do 20. Dez. 2018 10:00 Uhr
© Pixabay.com
- LU: Bedingte Freiheitsstrafe für Sprayer

Ein 20-jähriger Sprayer ist vom Kriminalgericht Luzern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Die Probezeit beträgt drei Jahre.

Das Gericht sprach den Beschuldigten gemäss des am Mittwoch publizierten Urteils wegen den Sprayereien der mehrfachen Sachbeschädigung schuldig und bestrafte ihn dafür mit der bedingten Freiheitsstrafe. Für weitere Delikte fällte es zudem eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und ist noch nicht begründet. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren gefordert. Ein Teil der von ihr vor Gericht gebrachten Tatvorwürfe ist verjährt.

Aufenthaltsort unbekannt

Der Aufenthaltsort des US-Amerikaners ist gemäss Urteil nicht bekannt. Das Gericht verfügte, dass er Schadenersatz von über 24'000 Franken zahlen muss. Über weitere Schadenersatzforderungen muss der Zivilrichter entscheiden. Der Sprayer muss ferner Verfahrenskosten von über 13'000 Franken zahlen. Der Beschuldigte hat in der Darstellung der Staatsanwaltschaft von Ende 2014 bis Anfang 2017, teilweise noch als Jugendlicher, in über hundert Fällen Fassaden, Züge, Bushaltestellen und weitere öffentliche Einrichtungen besprayt. Sein bevorzugtes Gebiet waren die Stadt Luzern und eine Vorortsgemeinde.

(Quelle: sda)