ZentralschweizLuzernLU: Party-Messerstecher war unzurechnungsfähig

LU: Party-Messerstecher war unzurechnungsfähig

Dennoch muss der 24-jährige für 18 Monate ins Gefängnis
Publiziert am Fr 28. Dez. 2018 06:04 Uhr
© Luzerner Zeitung / Pius Amrein
- LU: Party-Messerstecher war unzurechnungsfähig

Mit einem Messer hatte er im August 2016 an einer Party in Buchrain vier Personen verletzt. Nun hat das Luzerner Kriminalgericht einen heute 24-Jährigen zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Er war bei der Tat unzurechnungsfähig, allerdings selbstverschuldet.

Die Tat geschah an einem Sommerabend, kurz nach 22 Uhr. Rund 200 Personen feierten in Buchrain an der Day-Dance-Party, als ein junger Mann mit einem Messer auf mehrere Personen losging. Er verletzte zwei Männer und zwei Frauen zum Teil schwer. Zwei Opfern fügte er Stich- und Schnittwunden im Halsbereich zu. Das Kriminalgericht verurteilte ihn nun wegen mehrfacher versuchter Tötung in drei Fällen und einfacher Körperverletzung.

Allerdings habe er die Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit begangen. In diesem Fall beträgt die Höchststrafe laut Gesetz drei Jahre Gefängnis. Gegen den Richterspruch kann Berufung eingelegt werden.

Wahnvorstellungen im Drogenrausch

Der Beschuldigte machte geltend, die Tat im Drogenrausch und unter damit hervorgerufenen Wahnvorstellungen begangen zu haben. Das sahen auch die Richter so und verhängten eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Sie ordneten eine ambulante Suchtbehandlung an, zumal er auch mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hatte.

Der Verurteilte muss den Opfern Genugtuungen zwischen 4000 und 12'000 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten von fast 41'000 Franken tragen. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren verlangt. Der Tat war ein Streit vorausgegangen. Der Beschuldigte flüchtete danach zu Fuss. Er stellte sich eine Woche später bei der Polizei und wurde festgenommen.

(Quelle sda)