ZentralschweizLuzernLu: Mann wegen Vergehen an Knaben verurteilt

Lu: Mann wegen Vergehen an Knaben verurteilt

Die zwölf Opfer waren jeweils zwischen 12 und 16 Jahren alt.
Publiziert am Mo 21. Jan. 2019 06:11 Uhr
© ZVG / Luzerner Gerichte
- Lu: Mann wegen Vergehen an Knaben verurteilt

Im Bus, auf dem Fussballplatz und sogar in der Kirche: Ein heute 25-jähriger Mann hat sich im Kanton Luzern über mehrere Jahre an minderjährigen Knaben vergangen. In einem Fall bezahlte er für Oralverkehr. Das Luzerner Kriminalgericht ordnet eine stationäre Massnahme an.

Die Richter sprachen den ehemaligen Sonderschüler schuldig der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der sexuellen Handlungen mit einem Minderjährigen gegen Bezahlung und der mehrfachen Pornografie. Sie verhängten eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, die aber aufgeschoben wird zugunsten der stationären Massnahme wegen einer psychischen Störung.

Der Mann, bei dem eine Funktionsstörung des Gehirns diagnostiziert wurde, beging die Taten während rund fünf Jahren bis 2016. Die zwölf Opfer waren jeweils zwischen 12 und 16 Jahren alt. Er kannte sie von der Sonderschule oder lernte sie etwa von Fussballspielen kennen, die er als Fan besuchte. Mit sämtlichen Knaben tauschte er pornografische Texte, Bilder und Videos aus - von Penisbildern bis Masturbations-Videos.

«Kleine Druckmittel»

Der Beschuldigte ging dabei mitunter manipulativ vor und setzte laut dem Urteil «kleine» Druckmittel ein. So sagte er den Opfern etwa, dass er sie nicht mehr an die Fussballspiele mitnehmen könne, er sie aus dem Fan-Chat schmeissen würde, oder er versprach ihnen ein Fussballtrikot eines Spielers als Gegenleistung für intime Fotos.

Bei fünf Knaben blieb es nicht bei der Pornografie: In den meisten Fällen ging es um gegenseitige Masturbation - etwa auf dem Schulhausplatz, auf dem Trainingsplatz, der Toilette und einmal in einer Kirche. Mit einem der Knaben hatte er Oralverkehr und bezahlte ihm dafür 50 Franken, mit einem anderen kam es mehrmals zu freiwilligem Analverkehr.

Die vorgehaltenen Taten habe er aus Neugierde gemacht und weil es ihm gefallen habe, gab der Beschuldigte an. Er habe das mit den Kindern nur gemacht, weil er Mühe habe, mit Gleichaltrigen Kontakte zu knüpfen. Er habe nichts anderes gefunden. Er sei im Alter von etwa fünf Jahren durch seinen Halbbruder sexuell missbraucht worden.

Das Gericht erachtet die strafbaren Handlungen des Beschuldigten als schwer, auch wenn keines der Opfer mit körperlicher Gewalt zu den sexuellen Handlungen gezwungen worden sei. Der Beschuldigte muss insgesamt über 44'000 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

(Quelle sda)