Viele Waffen für Fasnachtskostüme verboten
Weil die verkleideten Fasnächtler immer wieder Waffen wie Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen tragen, warnt die Luzerner Polizei vor den Folgen. Diese Waffen seien gemäss Waffengesetz verboten. Sie zu tragen kann zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen, so die Luzerner Polizei.
Die rüüdigen Tage in Luzern rücken immer näher. Die Vorfasnacht läuft bereits auf Hochtouren. Laut Mitteilung der Luzerner Polizei stellt sie immer wieder fest, dass als Cowboys, Jäger oder Ranger kostümierte Fasnächtler Waffen mit sich tragen. Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen sind gemäss Waffengesetz verboten.
Spielzeugwaffen bleiben erlaubt
An der Fasnacht weiterhin erlaubt sind Gegenstände, welche auf den ersten Blick als Spielzeugwaffen erkennbar sind. Laut Mitteilung der Luzerner Polizei gehören dazu beispielsweise transparente Spielzeugpistolen.
Keine Spezialkontrollen
Die Luzerner Polizei wird während der Fasnachtszeit keine Spezialkontrollen wegen Verstoss gegen das Waffengesetz durchführen. Werden verbotene Waffen aber in der Öffentlichkeit getragen, könnte dies zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen, so die Luzerner Polizei.