ZentralschweizLuzernLuzern: Bedingte Freiheitsstrafe für Deko-Diebin

Luzern: Bedingte Freiheitsstrafe für Deko-Diebin

Die Frau klaute Haushalts- und Dekogegenstände aus Möbelgeschäften
Publiziert am Di 12. Feb. 2019 07:00 Uhr
© Roman Gibel
- Luzern: Bedingte Freiheitsstrafe für Deko-Diebin

Wegen des Diebstahls von Haushalts- und Dekoartikeln hat das Luzerner Kriminalgericht eine heute 63-Jährige zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Die Frau klaute zwischen 2009 und 2015 aus mehreren Möbelgeschäften im Kanton Luzern Haushalts- und Dekogegenstände im Wert von insgesamt über 73'000 Franken. Das Gericht sprach die Frau des mehrfachen Diebstahls schuldig, wie aus dem rechtskräftigen Urteil des Luzerner Kriminalgerichts hervorgeht. Neben der Bewährungsstrafe muss die Frau eine Busse von 5'000 Franken bezahlen.

Sie verstaute das Diebesgut in ihrer Tasche

Die Frau hatte die Gegenstände aus mehreren Möbelgeschäften im Kanton Luzern sowie bei ihrem Arbeitgeber in Kriens gestohlen. Sie verstaute das Diebesgut jeweils in einer mitgeführten Tasche. Sie klaute unter anderem Teppiche, Tischdecken, Kissenanzüge, Geschirr, Teelichter sowie Koch- und Backutensilien. Die Frau gab die Sachverhalte zu.

Quelle: sda