ZentralschweizLuzernBedingte Freiheitsstrafe für Luzerner Bauer

Bedingte Freiheitsstrafe für Luzerner Bauer

Er soll mehrmals seine Ehefrau vergewaltigt haben
Publiziert am Mo 4. März 2019 05:00 Uhr
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- Bedingte Freiheitsstrafe für Luzerner Bauer

Ein Luzerner Bauer hat nach Einschätzung des Kriminalgerichts zwei Mal seine Frau vergewaltigt und sich an deren minderjährige Nichte herangemacht. Der 48-Jährige wurde deswegen mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren bestraft.

Die Vorfälle gehen auf die Jahre 2003 und 2007 zurück. Die Ehefrau hatte sich 2015 entschieden, ihren Mann anzuzeigen.

Der Beschuldigte gab vor Gericht zu, sich 2003 mit einem Handtuch bekleidet zur 13-jährigen Nichte ins Bett gelegt zu haben und diese gestreichelt zu haben. Er wurde deswegen der sexuellen Handlungen mit Kind schuldig gesprochen, wie es im Urteil heisst.

Vergewaltigungsvorwurf bestritten

Die von seiner Ehefrau vorgeworfene Vergewaltigungen von 2007 bestritt der Beschuldigte aber. Zu den Vorwürfen sagte er, dass seine Frau das Ziel habe, ihn zu vernichten. Das Gericht schenkte aber den Ausführungen der Frau Glauben und sprach den Beschuldigten der mehrfachen Vergewaltigung schuldig.

Bedingte Strafe von zwei Jahren

Das Kriminalgericht folgte in den Hauptanklagepunkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft, verhängte aber nur eine bedingte Strafe von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Das Gericht begründete die mildere Strafe damit, dass der Beschuldigte nicht vorbestraft sei, sich seither gut verhalten habe und neue Straftaten unwahrscheinlich erscheinen. Es sei davon auszugehen, dass das Strafverfahren den Mann abgeschreckt habe.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Der Beschuldigte muss den beiden Opfern zudem eine Genugtuung von total 8000 Franken zahlen. Dazu kommen die Verfahrenskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Quelle: sda)