ZentralschweizLuzernLuzerner Architekt zu Geldstrafe verurteilt

Luzerner Architekt zu Geldstrafe verurteilt

Der Mann hatte Rechnungen für fiktive Leistungen gestellt
Publiziert am Mo 18. März 2019 04:39 Uhr
© Michi Huser
- Luzerner Architekt zu Geldstrafe verurteilt

Ein Luzerner Architekt hat die Firma, für die er arbeitete, Rechnungen für Leistungen begleichen lassen, die gar nicht erbracht wurden. Dafür verurteilte ihn das Luzerner Kriminalgericht zu einer bedingten Geldstrafe.

Der 48-Jährige habe sich des versuchten Betrugs, des mehrfachen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gemacht, heisst es im Urteil, das am Sonntag veröffentlicht wurde. Das Gericht sprach dafür eine bedingte Geldstrafe von 104'000 Franken aus bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Beschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Gegen das Urteil wurde Berufung angemeldet, es ist somit noch nicht rechtskräftig.

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, 2013 und 2014 das Architekturbüro, für das er tätig war, mittels falscher Rechnungen um rund 70'000 Franken geschädigt zu haben. In seiner Funktion als Projektleiter von mehreren Überbauungen soll er Rechnungen von Subunternehmern visiert und zur Bezahlung weitergeleitet haben, im Wissen darum, dass die Firmen für die jeweiligen Projekte gar keine Leistungen erbracht hatten.

Kollegen aus der Patsche helfen

Der Beschuldigte gab den Sachverhalt zu, bestritt aber jegliche deliktische Absicht. Akonto-Zahlungen oder Vorauszahlungen seien durchaus üblich. Er habe damit unter anderem einem Kollegen aus der Patsche helfen wollen, dieser hätte den ausbezahlten Betrag später abarbeiten können. Dazu sei es wegen seiner Freistellung aber nicht mehr gekommen. Es gehe der Privatklägerin nun einzig darum, an ihm Rache zu nehmen, weil er zur Konkurrenz gewechselt habe.

Die Erklärungen des Beschuldigten überzeugten das Gericht allerdings nicht. Es habe sich nicht um Vorauszahlungen, sondern um fiktive Rechnungen gehandelt. Er habe das ihm seit vielen Jahren entgegengebrachte Vertrauen und die ihm zustehenden Befugnisse schamlos und massiv ausgenutzt und sich mit weiteren Personen verbündet, um seinem Arbeitgeber nicht geschuldete Rechnungen unterzujubeln.

Nicht aus Eigennutz gehandelt

Stark zu seinen Gunsten sei jedoch zu berücksichtigen, dass er nicht eigennützig handelte und selbst nicht finanziell profitierte. Deshalb sei sein Tatverschulden insgesamt als leicht zu werten und die Einsatzstrafe auf eine Geldstrafe festzusetzen. Der Beschuldigte muss zudem die Verfahrenskosten von 6500 Franken tragen. Seinem ehemaligen Arbeitgeber schuldet er eine Parteienentschädigung von 5000 Franken.

Quelle: sda