ZentralschweizLuzernLuzern: Raser zu bedingter Haftstrafe verurteilt

Luzern: Raser zu bedingter Haftstrafe verurteilt

Der 28-jährige war mehrmals deutlich zu schnell unterwegs
Publiziert am Di 26. März 2019 05:00 Uhr
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- Luzern: Raser zu bedingter Haftstrafe verurteilt

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 28-jährigen Raser zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Dies, weil der Mann aus Bosnien Herzegowina wiederholt deutlich zu schnell und ohne gültigen Führerausweis unterwegs war. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ende März 2017 hat der Mann auf der A2 bei Stans die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120km/h um 93 km/h überschritten. Noch am selben Tag donnerte der 28-Jährige in Ebikon mit 132 km/h über die A14 und in Kriens mit 180 km/h über die A2 - erlaubt gewesen wären jeweils 100 km/h. Der Mann aus Bosnien Herzegowina hatte zudem keinen gültigen Führerausweis.

22 Monate bedingte Freiheitsstrafe

Wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht, sprach das Gericht den 28-Jährigen der mehrfachen groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Dem Mann aus Bosnien Herzegowina wird ein Tag Polizeihaft angerechnet, die Probezeit beträgt drei Jahre. Zudem wir er mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Franken bestraft, ebenso bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von drei Jahren.