ZentralschweizLuzernLU: Regierung will Mietrecht nicht anpassen

LU: Regierung will Mietrecht nicht anpassen

Sie beantragt die Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» abzulehnen
Publiziert am Mo 8. Apr. 2019 19:59 Uhr
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Der Mieterverband Luzern will, dass bei Wohnungsnot der Hauseigentümer einem neuen Mieter mitteilen muss, wie viel Zins er vom Vormieter verlangt hat. Die Luzerner Regierung findet diese Formularpflicht jedoch unnötig und wirkungslos.

Die Kantonsregierung beantragt dem Parlament, die Volksinitiative des Mieterverbandes Luzern «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» abzulehnen. Sie verzichtet auch darauf, den Stimmberechtigten einen Gegenvorschlag zu unterbreiten, wie aus der Botschaft an das Parlament hervorgeht.

Der Mieterverband hat das Volksbegehren vor knapp einem Jahr mit 4’332 Unterschriften eingereicht. Die Formularpflicht soll dann gelten, wenn im Kanton weniger als 1,5 Prozent der Wohnungen frei sind. Dies ist jener Wert, denn auch das Bundesgericht zur Festlegung von Wohnungsknappheit verwendet.

Mietwohnungen seien zu teuer

Der Mieterverband begründete seine Initiative damit, dass die Mietwohnungen in der Schweiz zu teuer seien. Oft würden Hauseigentümer bei einem Mieterwechsel den Zins ohne Mehrwert anheben. Die Formularpflicht sei ein bewährtes Rezept gegen Exzesse.

Eine obligatorische Offenlegung des Mietzinses kennen derzeit die Kantone Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt, Zug und Zürich. Nidwalden schaffte sie jüngst ab, weil trotz Pflicht das Formular kaum verwendet wurde.

Kein Flächendeckender Wohnungsmangel

Die Luzerner Regierung hat schon heute gesetzlich die Möglichkeit, für den ganzen Kanton oder Teile davon die Formularpflicht einzuführen. Dagegen bezieht sich die Initiative auf den Leerwohnungsbestand im gesamten Kanton. Für die Regierung ist die geltende Regelung damit besser geeignet, um flexibel auf Veränderungen im Wohnungsmarkt zu reagieren. Da es keinen flächendeckenden Wohnungsmangel gebe, müsse an der heutigen Lösung auch nichts geändert werden, schreibt er.

Die Regierung relativiert auch die Bedeutung der Leerwohnungsziffer. In Gemeinden mit sehr wenigen leeren Wohnungen müsse nicht unbedingt Wohnungsmangel bestehen, teilte er mit. Es komme auch auf das Verhältnis von Angebot und Nachfrage an.

Bürokratischer Mehraufwand

Weiter stellt die Regierung fest, dass die Anfangsmietzinsen im Kanton Luzern nur selten bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht angefochten würden. Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter dürfe im Kanton Luzern als gut bezeichnet werden. Die geltenden Regelungen seien somit ausreichend. Die Formularpflicht gebe der Mieterschaft keine zusätzlichen Rechte. Der bürokratische Mehraufwand, den die Formularpflicht bringe, sei nicht gerechtfertigt.