ZentralschweizLuzernAbstimmung über umstrittene Finanzvorlage in Luzern

Abstimmung über umstrittene Finanzvorlage in Luzern

Die Argumente für und gegen die Aufgaben- und Finanzreform 18
Publiziert am Mi 8. Mai 2019 17:00 Uhr
© Matthias Oetterli
- Abstimmung über umstrittene Finanzvorlage in Luzern

Im Kanton Luzern wird am 19. Mai entschieden, wie die Finanzierung von gewissen Aufgaben auf Kanton und Gemeinden verteilt werden soll. Spannend ist die Abstimmung, weil sich Kanton und Stadt deswegen in den Haaren liegen.

Im Luzerner Kantonsparlament wurde die Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) als ein Kompromisswerk bezeichnet, das so kompliziert sei, dass an ihm nicht mehr geschraubt werden dürfe. Das Parlament folgte dieser Mahnung und genehmigte das Reformwerk unverändert mit 66 zu 43 Stimmen. Dafür votierten CVP, SVP und FDP, dagegen SP, Grüne und GLP. Dennoch lassen sich Gegner und Befürworter nicht nur auf das Links-Rechts-Schema verteilen.

Regierung baut auf Solidarität

Die Vorlage sieht vor, die Gemeinden im Volksschulwesen und im Wasserbau um 200 Millionen Franken zu entlasten. Im Gegenzug müssen die Kommunen Verpflichtungen vom Kanton übernehmen. Das Problem ist, dass die Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich sind. Die AFR hat deswegen auch einen Ausgleichsmechanismus. Finanziert werden soll dieser über die kantonale Steuerreform 2020, die von der Vorlage zur Steuer- und AHV-Finanzierung des Bundes abhängt. Beide Steuervorlagen sind noch nicht unter Dach, wie Gegner der Vorlage monieren. Die AFR sei deswegen ein Blindflug. Der Verband der Luzerner Gemeinden hat an der AFR massgeblich mitgearbeitet und unterstützt sie. Zwölf Gemeinden, darunter die Stadt (die nicht Mitglied des Gemeindeverbandes ist), bekämpfen die Vorlage aber vehement. Sie sehen durch diese die Gemeindeautonomie gefährdet.

Bundesgericht angerufen

Zentraler Zankapfel ist der vom AFR vorgeschriebene Steuerfussabtausch: Demnach müssen die Gemeinden für ein Jahr ihren Steuerfuss senken, damit der Kanton seinen erhöhen kann. Die oppositionellen Gemeinden befürchten, dass die erzwungenen Einnahmenausfälle in vielen Gemeinden später mit einer Steuerfusserhöhung ausgeglichen werden muss. Ob die AFR-Vorlage rechtens ist, muss das Bundesgericht entscheiden. Privatpersonen aus dem Umfeld der Gegnergemeinden haben dort eine Beschwerde eingereicht. Der Regierungsrat hält am Abstimmungstermin fest, das Bundesgericht hat der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zugebilligt.

5. März 2020 - 10:20

Die Vorlage zur AFR18 im Detail

Carmen Zettel, Radio Pilatus