ZentralschweizLuzernKanton Luzern nimmt umstrittene Finanzvorlage an

Kanton Luzern nimmt umstrittene Finanzvorlage an

Die AFR 18 regelt die Aufgaben des Kantons und der Gemeinden neu
Publiziert am So 19. Mai 2019 13:18 Uhr
© Kanton Luzern
- Kanton Luzern nimmt umstrittene Finanzvorlage an

Der Kanton Luzern entlastet die Gemeinden im Volksschulwesen und im Wasserbau um 200 Millionen Franken. Dafür müssen die Gemeinden neue Aufgaben übernehmen. Das Luzerner Stimmvolk hat die umstrittene Aufgaben- und Finanzreform 2018 genehmigt.

Das neue Gesetz kam am Sonntag an der Urne mit einem Ja-Stimmenanteil von rund 57 Prozent durch. 64'788 Personen stimmten für die Finanzvorlagen, 49'049 dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 44 Prozent.

200 Millionen Franken schwer ist die Aufgaben- und Finanzreform die definiert wer in Zukunft wofür zuständig ist. Und es wird sich einiges ändern. Zahlten die Gmeinden früher noch drei Viertel der Volksschulkosten übernimmt der Kanton nun die Hälfte. Zu dem übernimmt der Kanton die jeweils jährlichen Kosten von 20 Millionen Franken für den Wasserbau. Im Gegenzug müssen die Gemeinden in Zukunft die Aufwände für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sowie für die individuelle Prämienverbilligungen für Bezüger der wirtschaftlichen Sozialhilfe aufkommen.

Steuerfussabtausch

Im Vorfeld sprachen sich 13 Gemeinden klar gegen die Aufgaben - nund Finanzreform aus. Grund dafür ist der darin enthaltene Steuerfussabtausch. Der Kantonale Steuerfuss soll um 0.1 Einheiten erhöht werden, während der der Gemeinden um die selbe Einheit gesenkt wird. Das Ziel davon ist, dass der Steuerzahler nicht mehr Steuern bezahlen muss. Während der Kanton dadurch jedoch 63 Millionen Franken mehr einnimmt, geht diese Summe auf Seite der Gemeinden verloren.

DIe Gemeinden Luzern, Sursee, Schenkon, Vitznau, Weggis, Greppen, Meggen, Neuenkirch, Rothenburg, Hochdorf, Dierikon, Eich und Mauensee hatten daher beim Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde eingelegt. Die Vorlage verstosse aus ihrer Sicht gegen Bundesrecht. Das Urteil zu dieser Beschwerde wurde noch nicht gefällt. Erhalten die Gemeinden Recht, so muss die Abstimmung wiederholt werden.

5. März 2020 - 10:16

Fazit Abstimmung AFR 18

Elena Hirt