ZentralschweizLuzernLuzerner Kantonsspital soll AG werden

Luzerner Kantonsspital soll AG werden

Damit wird die Übernahme des Kantonsspitals Nidwalden vorbereitet
Publiziert am Mo 1. Juli 2019 18:02 Uhr

Das Luzerner Kantonsspital soll nicht mehr als öffentlich-rechtliche Anstalt, sondern als Aktiengesellschaft (AG) betrieben werden. Damit will die Luzerner Kantonsregierung die Basis schaffen für eine Übernahme des Kantonsspitals Nidwalden.

Die Luzerner Kantonsregierung hat am Montag, 1. Juli, die Revision des Spitalgesetzes vorgelegt, mit dem das Kantonsspital Luzern in eine AG überführt werden soll. Den gleichen Schritt wird mit der Gesetzesänderung auch die Luzerner Psychiatrie machen.

Rasanter Wandel im Gesundheitswesen

Die Kantonsregierung begründet den Wechsel der Rechtsform mit dem rasanten Wandel im Gesundheitswesen. Er nennt als Herausforderungen den medizinischen Fortschritt, die Digitalisierung, den Qualitäts-, Preis- und Kostendruck, den Wettbewerb, die Regulierungen, den Mangel an Fachpersonal und die Investitionen in die Infrastruktur.

Zurzeit sind alle drei Institutionen als öffentlich-rechtliche Anstalten strukturiert. Die Umwandlung sei nötig, um die bereits jetzt schon enge Zusammenarbeit auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, die für beide Kantone mehr Sicherheit bietet. Die heutige Spitalgesetzgebung beider Kantone könne diese Sicherheit nicht bieten, sagt Alexander Duss von der Rechtsabteilung des Luzerner Gesundheitsdepartements.

Möglichkeit zu Beteiligungen schaffen

Die Spitäler könnten diese Herausforderungen am Besten in Verbundlösungen bewältigen, schreibt die Luzerner Kantonsregierung. Das Potential für Synergien sei dann am grössten, wenn sich das Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie wirtschaftlich an anderen Spitälern beteiligen könne.

Eine solche Beteiligung hat das Kantonsspital bereits im Visier. Geplant ist, dass es eine Mehrheit des Kantonsspitals Nidwalden übernimmt. Luzern und Nidwalden bilden seit 2012 eine gemeinsame Spitalregion. Der Zusammenschluss der beiden Spitäler war im November 2018 von den Regierungen der beiden Kantone in einem Aktienkauf- und Aktionärsbindungsvertrag geregelt worden.

Kein Gesamtarbeitsvertrag für das Personal

Das Personal wird neu privatrechtlich angestellt sein. Für die konkreten Anstellungsbedingungen dürften sich daraus keine Änderungen geben, teilte die Kantonsregierung mit. Die beiden Unternehmen blieben auf qualifizierte und motivierte Mitarbeiter angewiesen.

Einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sollen die Angestellten des Kantonsspitals und der Psychiatrie nicht unterstellt werden. Die Luzerner Kantonsregierung hat dies nach der Vernehmlassung entschieden. Er erwarte aber von den Aktiengesellschaften in seiner Eignerstrategie, dass die Anstellungsbedingungen mindestens jenen des Kantons entsprechen müssten, teilte er mit.

Vorbehalte seitens SP Luzern und Gewerkschaft VPOD

SP Luzern Fraktionspräsident Marcel Budmiger ist grundsätzlich für eine engere Zusammenarbeit der Gesundheitsinstitute. Allerdings kritisiert er die vorgeschlagene Rechtsform als undemokratisch. Die gemeinnützigen Aktiengesellschaften würden nämlich in einer komplizierten Holding als Tochtergesellschaften zusammengefasst. Der Kanton habe aber nur ein Mitspracherecht bei der Holding und nicht bei den Spitälern.

Weiterer Kritikpunkt ist, dass beim Vorschlag der Kantonsregierung die neuen Anstellungsbedingungen der rund 8'000 Mitarbeitenden nicht genau geregelt seien. Die Gewerkschaft des Gesundheitspersonals VPOD verlangt, dass ein Gesamtarbeitsvertrag in den Vorschlag der Regierung aufgenommen wird.