ZentralschweizLuzernEhemaliger Luzerner Türsteher vor Gericht

Ehemaliger Luzerner Türsteher vor Gericht

Dem 46-Jährigen wird schwere Körperverletzung vorgeworfen
Publiziert am Fr 13. Sep. 2019 10:40 Uhr
© ZVG / Luzerner Gerichte
- Ehemaliger Luzerner Türsteher vor Gericht

Ein ehemaliger Türsteher eines Clubs in Luzern muss sich am Freitag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Dem 46-Jährigen wird vorgeworfen, dass er vor rund fünf Jahren einen Gast derart schwer angegangen hatte, dass dieser eine Rückenmarksverletzung erlitt. Die Staatsanwaltschaft Luzern verlangt eine Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren.

Die Anklage wirft dem heute 46-Jährigen schwere Körperverletzung und Unterlassung der Nothilfe vor. Sie fordert für den ehemaligen Türsteher der Bar 59 in der Stadt Luzern dreieinhalb Jahre Gefängnis, davon ein Jahr unbedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Er soll im Mai 2014 einem alkoholisierten und unter Drogeneinfluss stehenden Gast, der sich aggressiv verhielt, Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Danach fixierte er dessen Hände hinter dem Rücken, führte den Mann gewaltsam zu Boden und drückte mit seinen 120 Kilogramm Körpergewicht sowie dem Knie auf den oberen Rücken und den Nackenbereich. Der Gast blieb daraufhin regungslos liegen.

Verletzung des Rückenmarks

Der Barkeeper alarmierte die Polizei. Der Verletzte musste im Spital notfallmässig operiert werden und kam in der Folge auf die Intensivstation des Paraplegiker Zentrums Nottwil. Er hatte eine traumatisch bedingte Verletzung des Rückenmarks erlitten durch einen Verschiebungsbruch zwischen dem dritten und vierten Halswirbelkörper mit der Folge einer akuten Halbseitenlähmung.

Der Beschuldigte ist nicht geständig. Die Verletzungen seien nicht auf seinen Eingriff zurückzuführen. Weil er weder selber einen Krankenwagen gerufen, noch der Polizei Angaben zu den möglichen Verletzungen des Opfers gemacht habe, hat er laut Staatsanwaltschaft die Nothilfe unterlassen.

(Quelle: sda)