ZentralschweizLuzernFreispruch für Luzerner Türsteher nach Wirbelbruch

Freispruch für Luzerner Türsteher nach Wirbelbruch

Der 46-Jährige hatte vor 5 Jahren einen betrunkenen Besucher einer Bar massiv verletzt
Publiziert am Mo 30. Sep. 2019 05:00 Uhr
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- Freispruch für Luzerner Türsteher nach Wirbelbruch

Ein betrunkener Besucher einer Bar in Luzern hatte vor rund 5 Jahren einen Halswirbelbruch erlitten, nachdem es zu einer Auseinandersetzung mit einem Türsteher kam. Der 46-jährige Türsteher stand deshalb unter anderem wegen eventualvorsätzlicher schwerer Körperverletzung vor dem Luzerner Kriminalgericht. Dieses hat den Mann nun aber freigesprochen.

Ein Luzerner Türsteher ist nicht verantwortlich für den Halswirbelbruch eines betrunkenen Barbesuchers im Jahr 2014. Das Kriminalgericht hat den Sicherheitsmitarbeiter von Schuld und Strafe freigesprochen. Dem heute 46-jährigen Türsteher hatten Staatsanwaltschaft und Privatkläger vorgeworfen, in einer Mai-Nacht kurz vor Betriebsschluss einem aggressiven Gast den Hals gebrochen zu haben, als er ihn zu Boden führte. Wegen eventualvorsätzlicher schwerer Körperverletzung und Unterlassen der Nothilfe forderte die Anklage drei Jahre Gefängnis teilbedingt.

Opfer war mit Flasche auf Türsteher los

Das 34-jährige Opfer war mit einer Flasche auf den Türsteher losgegangen. Der 120-Kilo-Sicherheitsmann bändigte den Betrunkenen, indem er dessen Arm hinter den Rücken drehte und Pfefferspray einsetzte. So zu Boden gebracht, bewegte sich der Angreifer plötzlich nicht mehr, die Polizei brachte ihn zur Ausnüchterung auf den Posten.

Halswirbelbruch mit Halbseitenlähmung

Ein Arzt stellte sodann eine Verletzung fest, wonach der Mann ins Spital gebracht wurde. Dort stellten die Ärzte die Diagnose Halswirbelbruch mit akuter Halbseitenlähmung. Er wurde notoperiert und kam ins Paraplegikerzentrum Nottwil. Heute kann er wieder gehen, worüber sich der Angeklagte vor Gericht erfreut zeigte.

Gelähmt oder sturzbetrunken?

Die plötzliche Regungslosigkeit trotz eingesetztem Pfefferspray war für den Anwalt des Opfers Beleg dafür, dass sich sein Mandant die Verletzung beim Eingriff des Türstehers zugezogen haben muss. Das Verletzungsbild stimme zudem mit dem geschilderten Vorgang überein. Die Verletzung sei typisch für Druck von hinten gegen die Halswirbelsäule mit Rotation des Kopfes. Ganz anders interpretierte die Verteidigung die Regungslosigkeit. Der Gast sei erwiesenermassen «sturzbetrunken» gewesen, da stehe eben nicht mehr auf, wer einmal am Boden liege.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Erwiesen sei dagegen, dass die Polizisten das Opfer unzimperlich in den Einsatzwagen bugsiert hätten. Der Halswirbelbruch dürfte zu einem späteren Zeitpunkt passiert sein, ein Freispruch für den Angeklagten sei die einzige Möglichkeit. Dem folgte das Luzerner Kriminalgericht, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Sonntag veröffentlicht wurde. Dieses ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann an das Kantonsgericht weitergezogen werden.

Quelle: sda