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Kanton Luzern regelt Prämienverbilligung neu

SP zieht ihre Volksinitiative für Prämienverbilligung zurück
Publiziert am Mo 21. Okt. 2019 11:23 Uhr
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- Kanton Luzern regelt Prämienverbilligung neu

Im Kanton Luzern werden die Prämienverbilligungen neu geregelt. Dies hat das Kantonsparlament entschieden. Unter anderem gilt künftig eine minimale Richtprämie für die Berechnung der Prämienverbilligung. Auch wenn die SP mit diesem Gegenvorschlag zu ihrer Prämienverbilligungs-Initiative nicht ganz zufrieden ist, werde die Initiative zurückgezogen, hiess es auf Anfrage von Radio Pilatus und Tele1.

Im vergangenen Januar hatte das Bundesgericht einer Klage der SP Recht gegeben, und der Kanton Luzern musste eingesparte Prämienverbilligungen zurückbezahlen. Im Gegenvorschlag hatte die Regierung deshalb verschiedene Anliegen der Initiative aufgenommen. Dies war möglich, weil die SP ihre Initiative noch vor dem Bundesgerichtsurteil eingereicht hatte.

Bereits im September hatte das Kantonsparlament dem Gegenvorschlag in erster Lesung zugestimmt. Die SP war damals vor allem mit der Situation für Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen noch nicht zufrieden und hoffte auf Verbesserungen in der zweiten Lesung. Daraus wurde aber nichts, das Parlament hiess den Gegenvorschlag gut und lehnte die Initiative ab.

SP droht erneut mit Gang vor Bundesgericht

Trotzdem zieht die SP ihre Initiative nun zurück, sagte Parteipräsident David Roth auf Anfrage von Radio Pilatus und Tele1. Man werde aber einen neuen Vorstoss einreichen, um die Prämienlast für Einzelpersonen in bescheidenen Verhältnissen zu senken. Und je nach Situation werde man erneut vor Bundesgericht gehen, drohte David Roth im Parlament.