ZentralschweizLuzernVom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Die Luzerner Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafe von rund dreieinhalb Jahren
Publiziert am Mi 4. Dez. 2019 19:10 Uhr
© pixabay.com
- Vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Mann, der mit drei Mädchen sexuelle Handlungen vorgenommen und eine von ihnen vergewaltigt haben soll, freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wie das Kriminalgericht den Freispruch begründet, ist noch nicht bekannt, weil das am Mittwoch publizierte Urteil erst im Dispositiv vorliegt. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und wegen Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert.

Die dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten sollen sich 1995 ereignet haben. Die drei Mädchen waren damals zwischen sechs und zehn Jahre alt. Es waren die Töchter der damaligen Lebenspartnerin des Beschuldigten.

Verfahrenskosten zu Lasten des Staates

Angezeigt wurde der Mann erst 20 Jahre nach den mutmasslichen Taten. Der Beschuldigte soll gemäss Staatsanwaltschaft die drei Mädchen zu sich gerufen haben, als er badete, und sie aufgefordert haben, sein Geschlechtsteil zu reiben. Zudem soll er sich zum ältesten der drei Mädchen ins Bett gelegt haben und in dieses eingedrungen sein.

Wegen des Freispruchs gehen die Verfahrenskosten in der Höhe von 24'000 Franken zu Lasten des Staates.

(Quelle sda)